Eine häufige Frage bei der Fahrzeugfolierung betrifft die Eintragungspflicht im Fahrzeugschein. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten rund um das Thema Farbänderung durch Folierung.
Wann ist eine Eintragung der Folierung erforderlich?
Wenn die Farbe Ihres Fahrzeugs durch eine Folierung vollständig geändert wird – beispielsweise durch eine Vollfolierung in einer neuen Farbe – muss diese Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Grundlage hierfür ist §19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der eine vollständige Farbänderung als wesentliche Veränderung am Fahrzeug einstuft. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die neue Farbe bei der zuständigen Zulassungsstelle eintragen zu lassen.
Ist eine Teilfolierung ebenfalls eintragungspflichtig?
Eine Teilfolierung, bei der die ursprüngliche Grundfarbe des Fahrzeugs noch deutlich zu erkennen ist, ist in der Regel nicht eintragungspflichtig. Als Faustregel gilt: Wenn weniger als 50 % der sichtbaren Karosseriefläche foliert werden, muss keine Änderung im Fahrzeugschein vorgenommen werden. Bleibt die Grundfarbe also überwiegend erhalten, können Sie auf eine Eintragung verzichten.
Was gilt für Schutzfolien und Werbebeschriftungen?
Transparente Lackschutzfolien oder rein werbliche Beschriftungen, die keinen Farbwechsel bewirken, sind grundsätzlich nicht eintragungspflichtig. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Logos, Schriftzügen oder anderen grafischen Elementen bekleben lassen, ohne die Grundfarbe zu verändern, besteht keine Meldepflicht bei der Zulassungsstelle.
Was sollte ich bei einer geplanten Folierung beachten?
Vor einer geplanten Folierung empfiehlt es sich, die individuellen Gegebenheiten Ihres Fahrzeugs zu prüfen. Insbesondere bei großflächigen Farbänderungen ist eine rechtzeitige Abstimmung mit der Zulassungsstelle ratsam. Wir beraten Sie gerne persönlich, ob in Ihrem Fall eine Eintragung erforderlich ist. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine Bescheinigung über die verwendete Folie aus, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen können.
Fazit: Rechtssicherheit bei der Fahrzeugfolierung
Eine vollständige Farbänderung durch Folierung muss im Fahrzeugschein eingetragen werden, Teilfolierungen und Schutzfolien hingegen meist nicht. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen Sie bei allen Formalitäten rund um Ihre Fahrzeugfolierung.





