Darf ich alle Fahrzeugscheiben in Deutschland tönen lassen?

Nein, in Deutschland ist die nachträgliche Tönung aller Fahrzeugscheiben nicht erlaubt. Die gesetzlichen Vorschriften sind hier eindeutig: Tönungsfolien dürfen nur ab der B-Säule nach hinten angebracht werden. Das bedeutet, dass die Windschutzscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben auf der Fahrer- und Beifahrerseite nicht mit nachträglichen Tönungsfolien versehen werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf und die Verkehrssicherheit an erster Stelle steht.

Zulässig ist die Scheibentönung an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe. Hier können Tönungsfolien verwendet werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir setzen ausschließlich Folien mit gültiger ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) ein. Diese Folien sind geprüft, TÜV-konform und müssen nicht zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Probleme bei Kontrollen oder der Hauptuntersuchung.

Was ist bei der Tönung der Heckscheibe zu beachten?

Ein wichtiger Punkt: Wenn die Heckscheibe getönt wird, muss das Fahrzeug über einen zweiten Außenspiegel verfügen. Dies ist bei modernen PKW in der Regel bereits Standard. Der zusätzliche Spiegel stellt sicher, dass die Sicht nach hinten trotz der Tönung gewährleistet bleibt. Sollten Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, prüfen wir gerne, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Welche Folien sind erlaubt und wie erkenne ich sie?

Erlaubt sind ausschließlich Tönungsfolien mit einer gültigen ABG. Diese Bauartgenehmigung ist auf der Folie selbst oder in den mitgelieferten Unterlagen vermerkt und bestätigt, dass die Folie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wir beraten Sie ausführlich zu den verschiedenen Tönungsstufen und helfen Ihnen, die passende Folie für Ihr Fahrzeug auszuwählen. So erhalten Sie nicht nur den gewünschten Sicht- und Hitzeschutz, sondern bleiben auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Fazit: Rechtssicherheit durch professionelle Scheibentönung

Die nachträgliche Scheibentönung ist in Deutschland nur an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe erlaubt – und auch hier ausschließlich mit zugelassenen Folien. Wir verwenden ausschließlich geprüfte Produkte mit ABG, sodass keine Eintragung erforderlich ist und die Tönung TÜV-konform bleibt. Bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder zur Auswahl der richtigen Folie beraten wir Sie gerne persönlich.